Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Das Bundeskabinett hat am 24.07.24 den Entwurf für das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) beschlossen. Mit der NIS-2-Richtlinie erhöht sich für bestimmte Unternehmen in der EU die Anforderungen an die Cybersicherheit. Mit der Umsetzung in nationales Recht wird das BSI voraussichtlich für deutlich mehr Unternehmen eine Aufsichtsbehörde.

Das BSI hat dazu die NIS-2-Betroffenheitsprüfung sowie weitere Informationen veröffentlicht. Die Betroffenheitsprüfung ist eine unverbindliche, kostenfreie und anonym durchführbare Hilfestellung für alle Unternehmen, um eine erste Einschätzung zu erhalten, ob sie von NIS-2 betroffen sein könnten.

Schon während des laufenden Gesetzgebungsverfahrens möchte DRIMALSKI & Partner Ihr Unternehmen bestmöglich unterstützen, um so die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie so reibungslos wie möglich zu gestalten. Sprechen Sie uns an!

Weitere Informationen finden Sie hier.

   

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