Sensationsurteil des EuGHs: Beschäftigtendatenschutz (§ 26 BDSG) nicht mit der DSGVO vereinbar!

Beschäftigtendatenschutz (§ 26 BDSG) nicht mit der DSGVO vereinbar!

Der EuGH hat mit Urteil vom 30. März 2023 (Rs. C‑34/21) entschieden, dass die Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz in § 23 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSIG) nicht mit der DSGVO vereinbar sind. Da die Regelung nahezu wortgleich mit § 26 BDSG ist, betrifft die Entscheidung mittelbar auch die Verarbeitung von Beschäftigtendaten durch Unternehmen.

Pressemitteilung des EuGHs: https://lnkd.in/d2Swp3TT

Hintergrund des Verfahrens: Das hessische Kulturministerium sah § 23 HDSIG als Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung von Beschäftigtendaten an, die bei der Nutzung von Videokonferenzsystemen in Schulen anfielen. Diese Norm erlaube eine Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext. Daher bedurfte es nach Meinung des Ministeriums keiner Einwilligung durch die Lehrer*innen und Schüler*innen. Der Hauptpersonalrat der Lehrer*innen sah dies anders und erhob Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht, welche das Verfahren sodann dem EuGH vorgelegt hat.

Die Entscheidung zeigt erneut den Handlungsbedarf der Ampelregierung auf, einen Entwurf für das geplante Beschäftigtendatenschutzgesetz vorzulegen. Gleichzeitig kommt der EuGH in seiner Entscheidung zu dem Ergebnis, dass eine Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext nicht nur auf Regelungen des nationalen Rechts, sondern grundsätzlich auch auf die allgemeinen Rechtsgrundlagen des Art. 6 Abs. 1 DSGVO gestützt werden könnte. Im öffentlichen Dienst käme insbesondere Art. 6 Abs. 1 UAbs. 1 lit. c und e DSGVO in Betracht.

Ob das im Einzelfall möglich ist, ist laut Aussage des EuGHs jedoch Sache der nationalen Gerichte, also des VG Frankfurts. Daher wird es jetzt spannend zu sehen, wie das VG Frankfurt diesen Entscheid in die Praxis umsetzt. Viel spannender ist es für die nicht öffentlichen Stellen bzw. Firmen, welche andere Rechtsgrundlagen für sie in Betracht kommen.

Daher wird es jetzt spannend zu sehen, wie das VG Frankurt diesen Entscheid in die Praxis umsetzt. Melden Sie sich noch heute an, damit Sie aus erster Hand erfahren können, was diese Entscheidung des EuGHs für Ihr Unternehmen bedeutet!

Unser Workshop findet am 04.04.2023 um 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr im Sitzungssaal bei der IHK Fulda statt. 

Hier geht es zur Anmeldung: Dienstag, 04.04.2023, 14:30 Uhr - 17.30 Uhr.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme.


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