Hinweisgeberschutzgesetz: Jetzt Checkliste downloaden

IHK-Veranstaltung vom 23.01. verpasst? Für weitere Informationen finden Sie hier unsere Checkliste zur Umsetzung Ihrer Anforderungen zum Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie der Erfüllung Ihrer damit einhergehenden Datenschutzpflichten. Gerne beantworten wir auch Ihre individuellen Fragen zum Thema. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Mail

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Wir möchten Sie an die Bedeutung und die Verantwortung erinnern, die mit dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) einhergeht. Schon im Juli 2023 ist das HinSchG in Kraft getreten. Für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ist die Schonfrist zur Umsetzung am 17.12.2023 abgelaufen.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist ein bedeutendes Instrument, um illegale Handlungen, Fehlverhalten am Arbeitsplatz und ethische Verstöße in einem Unternehmen aufzudecken und zu melden. Es wurde entwickelt, um Whistleblowern Schutz und Sicherheit zu bieten, wenn sie Missstände ansprechen. Ihre Rolle als Hinweisgeber ist von entscheidender Bedeutung für die Integrität und den Erfolg im Unternehmen. Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten sind verpflichtet ein internes und sicheres Hinweisgebersystem einzurichten. Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben für Unternehmen erlassen, wie Meldungen im Einklang mit dem Gesetz abzuarbeiten sind.

Für Unternehmen, die ihrer Pflicht hierzu nicht nachkommen und keine interne oder externe Meldestelle einrichten, drohen Geldbußen in Höhe von bis zu 20.000 Euro.


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