Keine Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz – und nun?
Diese Gesetzesänderungen im Beschäftigtendatenschutz betrifft alle Arbeitgeber
Die Digitalisierung hat den Beschäftigtendatenschutz in den Fokus der Personalarbeit gerückt - ein heikles Thema, das Arbeitgeber nicht ignorieren dürfen! Ob beim (E-)Recruiting, der Nutzung von Social Media oder dem Datenaustausch im Konzern, HR-Aufgaben müssen datenschutzkonform gestaltet werden, um massive Bußgelder zu vermeiden. Zudem erfordern die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats besondere Beachtung. Kenntnisse der DSGVO und des BDSG sind daher unerlässlich - jetzt mehr denn je!
Doch aufgepasst: Der EuGH wird am 30.03.2023 darüber entscheiden, ob § 26 BDSG (Beschäftigtendatenschutz) mit dem Europarecht vereinbar ist. Folgt der EuGH dem Votum des Generalanwalts, der diese Frage verneint, hat das gravierende Folgen für den Beschäftigtendatenschutz!
Von heute auf Morgen könnte die Rechtsgrundlage entfallen und Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, auf welcher Grundlage sie die Daten ihrer Beschäftigten verarbeiten dürfen, um z.B. eine Zeiterfassung einzuführen oder biometrische Daten zur Zugangssicherung von IT-Systemen einzusetzen.
Und dann? Handlungsbedarf ist jetzt gefragt.
Diese wichtige Änderung möchten wir Ihnen gern in unserem Workshop näher erklären und offene Fragen beantworten.
Wir laden Sie ein:
Am 04.04.2023 von 14:30 Uhr bis 17:30 Uhr im Sitzungssaal der IHK Fulda.
Anmeldung: Bitte melden Sie sich dafür hier über die IHK Fulda an.
Was Sie erwartet
- Rechtslage nach der möglichen EuGH-Entscheidung und Neuordnung des Beschäftigtendatenschutzes
- Sind Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage noch zulässig?
- Welche Rolle spielt das neue TTDSG im Beschäftigtendatenschutz?
- Wichtige Praxishinweise, z.B. Einwilligungen im Arbeitsalltag
- Erklärung der Informationspflichten des Arbeitgebers und den Auskunftsrechten der Arbeitnehmer
- Mustervorlagen z.B. für Einwilligungen oder Antwortschreiben zu Auskunftsersuchen
- Handlungsempfehlungen für die alltägliche Arbeit
Referenten
Hans-Hermann Schild, Richter i.R., Tätigkeitsschwerpunkte u.a. im Bereich Datenschutzrecht, Personalvertretungsrecht und Beschäftigtendatenschutz. Vorsitzender von diversesten Einigungsstellen bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen. Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht von Herrn Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M. an der Universität Kassel.
Jürgen H. Stroscher, Geschäftsführer Drimalski & Partner, Informatiker, Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung, Datenschutzbeauftragter und Datenschutz Auditor (TÜV, udiszert©).
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!